Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Karli Isolation GmbH
5507 Mellingen
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) treten mit der Auftragserteilung eines Kunden an die Karli Isolation GmbH in Kraft. Der Kunde erkennt diese als verbindlich an und verzichtet ausdrücklich darauf, eigene AGB geltend zu machen. Diese AGB gelten für sämtliche Arbeiten der Karli Isolation GmbH.
2. Vertragsverhältnis
Bei Widersprüchen zwischen dem Vertrag (Auftrag) und den AGB haben die vertraglichen Vereinbarungen Vorrang. Ergänzend gelten die SIA Norm 118 sowie die SIA Norm 380/7, sofern diese nicht in Widerspruch zu diesen AGB oder dem Vertrag stehen.
3. Abweichende Bestimmungen
Abweichende Bestimmungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
4. Offerten
Offerten sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Kunden zur Annahme der Offerte zustande.
5. Gerüste und Hebebühnen
Für Arbeiten in einer Höhe von mehr als 3 Metern sind bauseits geeignete Gerüste oder Hebebühnen bereitzustellen.
6. Mehrkosten
Zusätzliche Kosten gehen zulasten des Kunden, wenn:
Die tatsächlichen Verhältnisse nicht den Kundenangaben entsprechen.
Die Karli Isolation GmbH nicht über relevante Umstände informiert wurde, die eine andere Ausführung oder anderes Material erfordert hätten.
7. Rabatte
Gewährte Rabatte sind an die im Vertrag festgelegten Mengen und Materialien gebunden.
8. Entschädigungen bei nicht erteiltem Auftrag
Erfolgt keine Auftragserteilung, nachdem Expertisen, Messungen oder Berechnungen für die Offerte durchgeführt wurden, kann der Kunde zur Zahlung einer angemessenen Entschädigung verpflichtet werden.
9. Preise
Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise exklusive Mehrwertsteuer (MwSt.).
10. Pauschalpreise
Ist ein Pauschalpreis schriftlich vereinbart und als solcher ausgewiesen, sind nachträgliche Abzüge ausgeschlossen.
11. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsfrist beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 30 Tage netto.
12. Zahlungsverzug
Bei nicht fristgerechter Zahlung fällt ohne Mahnung ein Verzugszins von 5% p.a. an. Mahn- und Inkassogebühren werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Ein Zurückbehalt des vereinbarten Entgelts ist nur bei erheblichen Mängeln zulässig.
13. Abnahme der Leistungen
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Übergabe schriftlich als mangelhaft gerügt wird.
14. Mängelrechte
Liegt ein Mangel vor, hat die Karli Isolation GmbH das Recht zur Nachbesserung. Erst wenn diese verweigert wird oder unzumutbar ist, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
15. Eigentums- und Urheberrechte
Sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen oder Plänen verbleiben bei der Karli Isolation GmbH. Ohne schriftliche Zustimmung dürfen diese nicht weitergegeben werden.
16. Übertragung von Rechten und Pflichten
Die Karli Isolation GmbH kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an Dritte übertragen.
17. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist der Sitz der Karli Isolation GmbH. Es gilt ausschließlich schweizerisches Recht.
Stand: 05.03.2025